Öffentliches Protokoll derWahlvollversammlung des Autonomen Ausländer:innen Referates im AStA der Ruhr-Universität Bochum

 

Datum: 14.07.2023

Protokollant:in: Elias Vennewald

 

Anwesenheit

Name

Von

Bis

 

 

Gaston Mbakop

18:00

18:30

Referent

Stimmberechtigt

Helin Cebe

18:00

18:30

Referentin

Stimmberechtigt

Rongtao Yang

18:00

18:30

Referent

Stimmberechtigt

Minh Dieu Le

18:00

18:30

Referentin

Stimmberechtigt

 

 

 

 

 

Gäste:

 

 

 

 

Elias Vennewald

18:00

18:30

AStA Vorstand

Nicht stimmberechtigt

 

 

TOP 1: Begrüßung durch das Autonome Ausländer:innen Referat

Das Referat begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung um 18:00 Uhr.

 

TOP 2: Benennung der Protokollführung

Abstimmung über Elias Vennewald als Protokollführung:

Nein-Stimmen:1
Enthaltungen:0
Ja-Stimmen:3

Elias Vennewald wird einmütig zur Protokollführungernannt.

 

TOP 3: Festlegung Tagesordnung

Die Tagesordnung der Wahlvollversammlung des Autonomen Ausländer:innen Referat wird wie folgt festgestellt:

TOP 1: Begrüßung durch das Referat

TOP 2: Benennung der Protokollführung

TOP 3: Tagesordnung

TOP 4: Festlegung Wahlleitung

TOP 5: Wahl der Referent:innen

TOP 6: Verschiedenes

 

TOP 4: Festlegung Wahlleitung

Abstimmung über Elias Vennewald als Wahlleitung:

Nein-Stimmen:0
Enthaltungen:0
Ja-Stimmen:4

Elias Vennewald wird einstimmig zur Wahlleitung ernannt

 

Top 5: Wahl der Referent:innen

Elias Vennewald verliest die Wahlordnung und erklärt den Wahlvorgang.

 

Zur Wahl haben sich folgende Personen aufgestellt:

Rongtao Yang

Helin Cebe

Rajae Yahyaoui (Aufstellung erfolgte fristgerecht per Mail)

Mounir El Ghoulbzouri (Aufstellung erfolgte fristgerecht per Mail)

Minh Dieu Le

Gaston Mbakop

 

Wahl von Rongtao Yang als Referent

Nein-Stimmen:0
Enthaltungen:0
Ja-Stimmen:4

Rongtao Yang wird einstimmig als Referent gewählt

 

Wahl von Helin Cebe als Referentin

Nein-Stimmen:0
Enthaltungen:0
Ja-Stimmen:4

Helin Cebe wird einstimmig als Referentin gewählt

 

Wahl von Rajae Yahyaoui als Referentin

Nein-Stimmen:0
Enthaltungen:0
Ja-Stimmen:4

Rajae Yahyaoui wird einstimmig als Referentingewählt

 

Wahl von Mounir El Ghoulbzouri als Referent

Nein-Stimmen:0
Enthaltungen:0
Ja-Stimmen:4

Mounir wird einstimmig als Referent gewählt

 

Wahl von Minh Dieu Le als Referentin

Nein-Stimmen:0
Enthaltungen:0
Ja-Stimmen:4

Minh Dieu Le wird einstimmig als Referentin gewählt

 

Wahl von Gaston Mbakop

Nein-Stimmen:0
Enthaltungen:0
Ja-Stimmen:4

Gaston Mbakop wird einstimmig als Referent gewählt

 

 

Wahlleiter Elias Vennewald verliest die Wahlergebnisse, welche daraufhin vom Plenum bestätigt werden.

 

 

TOP 6: Verschiedenes

 

Das Autonome Ausländer:innen Referat bedankt sich bei den Anwesenden und beendet die Sitzung um 18:30Uhr.

 

 

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Für die Richtigkeit und die Vollständigkeit verantwortlich:

 

Elias Vennewald

(Protokollant:in)

 

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Geschäftsordnung des Autonomen AusländerInnen Referates im AStA der Ruhr- Universität Bochum

 
 

Präambel
Gemäß § 4 der Satzung der Studierendenschaft der Ruhr-Universität Bochum in Verbindung mit §35 der Satzung der Studierendenschaft der Ruhr-Universität Bochum gibt sich das Autonome AusländerInnen Referat (kurz: AAR) im AStA der Ruhr-Universität Bochum folgende Geschäftsordnung:
 
§1 Das Autonome AusländerInnen Referat
Das Autonome AusländerInnen Referat hat unbeschadet von den Aufgaben des AStA die Belange der ausländischen Studierenden an der Ruhr-Universität Bochum zu vertreten und daran mitzuwirken bestehende Nachteile für diese zu beseitigen.
 
§2 Ausländische Studierende
Ausländische Studierende im Sinne dieser Geschäftsordnung sind die ausländischen Mitglieder der Studierendenschaft, die keine deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne des deutschen Staatsangehörigkeitsgesetzes haben und als ausländische Studierende an der Ruhr-Universität Bochum eingeschrieben sind. Maßgebend ist das Wähler:innenverzeichnis, welches von der Universitätsverwaltung gestellt wird.
 
§3 Organisation des Autonomen AusländerInnen Referats
 
1. Das Autonome AusländerInnen Referat hat 6 Referent:innen und eine Projektstelle für den AusländerInnen Hilfsfond
2. Das Autonome AusländerInnen Referat wird jährlich in einer Wahl - Vollversammlung von den an der Ruhr- Universität Bochum immatrikulierten ausländischen Studierenden gewählt.
3. Die Bestellung und Entlastung erhalten das Studierendenparlament und der AStA zur Kenntnisnahme
 
§4 Amtszeit
 
1. Die Amtszeit der Referentinnen des Autonomen AusländerInnen Referates beträgt ein Jahr. Sie endet mit dem Zusammentritt des neu gewählten Referates.
2. Die Entlastung des Referates erfolgt auf der Wahl - Vollversammlung
 
 
§5 Sitzungen und die Wahl- Vollversammlung der ausländischen Studierenden
I. Sitzungen
1. Die Sitzungen des Autonomen AusländerInnen Referates dienen zur Besprechung der internen Abläufe und zum Beschließen von Finanzanträgen für Veranstaltungen des Referates.
2. Die Sitzungen müssen protokolliert und hochschulöffentlich bekanntgegeben werden.
3. Die Sitzungen tagen öffentlich.
4. Die Ankündigungsfrist der Sitzung richtet sich an die Satzung der Studierendenschaft und die Geschäftsordnung des Studierendenparlaments.
 
II. Wahl- Vollversammlung
1. Die Wahl- Vollversammlung der ausländischen Studierenden ist die Versammlung aller eingeschriebener ausländischer Studierenden.
2. Die Wahl- Vollversammlung wird durch das autonome AusländerInnen Referat einberufen und ist zwei Wochen im Voraus durch Aushang mit einer Tagesordnung an geeigneter Stelle öffentlich bekannt zu geben.
3. Die Die Wahl- Vollversammlung entscheidet über die Entlastung der Referentinnen und nimmt ihren Jahresbericht entgegen
4. Die Geschäfts- und Wahlordnung sind in der Wahl- Vollversammlung zu beschließen. Das Studierendenparlament und der AStA erhalten beide Ordnungen zur Kenntnisnahme
5. Die Beschlussfassung der Wahl- Vollversammlung bedarf der Mehrheit von zwei Dritteln der erschienenen satzungsmäßigen Mitglieder der Vollversammlung.
6. Die Unterlagen der zu diskutierenden Themen sind spätestens am fünften Werktag vor der Vollversammlung dem Autonomen AusländerInnen Referat einzureichen und die enthaltenen Informationen sind innerhalb eines Tages durch Aushang an geeigneter Stelle öffentlich bekannt zu geben.
7. Die Wahl- Vollversammlung muss einmal in Jahr einberufen werden.
8. Eine Anwesenheitsliste ist für jede Vollversammlung nötig.
9. Die Leitung der Sitzung erfolgt durch ein Mitglied des Autonomen AusländerInnen Referates. Sofern keine Referentin die Leitung übernehmen will, wird eine Sitzungsleitung unter der Bedingung einer einfachen Mehrheit durch Beschluss der Vollversammlung gewählt.
10. Über die Sitzung ist ein Protokoll zu führen. Die Protokollführung übernimmt eine Referentin. Sofern keine Referentin die Protokollführung übernehmen kann, wird die Protokollführung unter der Bedingung der einfachen Mehrheit durch Beschluss der Vollversammlung gewählt. Das Protokoll ist von der Sitzungsleitung und der Protokollführung zu unterzeichnen.
 
§6 Beschlussfähigkeit des Autonomen AusländerInnen Referates
Das Autonomen AusländerInnen Referat ist beschlussfähig, wenn zwei Drittel ihrer Referentinnen anwesend sind. Die Beschlussfassung des AAR bedarf der einfachen Mehrheit.
 
§7 Aufgaben
 
1. Das Autonome AusländerInnen Referat übernimmt die Aufgaben der Studierendenschaft aus dem Hochschulgesetz in der jeweils gültigen Fassung und der Satzung der Studierendenschaft für die ausländischen Studierenden im Sinne dieser Geschäftsordnung wahr. Die hat dabei die besonderen Belange der ausländischen Studierenden zu berücksichtigen.
2. Zur Durchführung der Aufgaben stehen dem autonomen Referat besondere Mittel aus dem Haushalt der Studierendenschaft zu.
3. Im Rahmen der Absätze 1. und 2. sollten folgende Aufgaben im Vordergrund stehen:
a. Einführung und Leitung von ausländischen Studierenden der Ruhr-Universität Bochum
b. Beratung der ausländischen Studierenden und Vermittlung an die jeweiligen Bezugsadressen
c. Unterstützung bei der Suche nach Praktika, Aushilfsjobs oder Wohnungen im Rahmen der Möglichkeiten des AAR
d. Wahrung der gesellschaftlichen Interessen und Rechte der ausländischen Studierenden der Ruhr-Universität Bochum soweit das AAR hierfür legitimiert und kompetent ist
e. Förderung der gegenseitigen Toleranz mittels Veranstaltungen im Sinne des kulturellen Austauschs und der weltpolitischen Aufklärung in Form von Vorträgen, Podiumsdiskussionen, Vorführungen von Dokumentationen oder Spielfilmen
f. Aufbau und Unterhaltung einer Internetseite zur Verbesserung und Vereinfachung des Informationsflusses
g. Voranmeldung bzw. Bescheinigung der Deutschkurse von Interculturas e.V.
h. Beratung und Bewilligung der Anträge des AusländerInnen Hilfsfonds
 
§8 Mittelbewirtschaftung
 
1. Für die Mittelbewirtschaftung des AAR gilt die Verordnung über die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Studierendenschaften der Universitäten, Fachhochschulen und Kunsthochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (HWVO) und die Satzung der Studierendenschaft der Ruhr- Universität Bochum. Die Mittel des AAR dürfen nur zweckgebunden zur Erfüllung seiner Aufgaben verwendet werden.
2. Finanzanträge müssen auf Sitzungen gestellt und mit einer einfachen Mehrheit genehmigt werden. Die Protokolle sind dem AStA Sekretariat zur Auszahlung vorzulegen. Die Auszahlungsanordnung kann von einer Referentin unterschrieben und gestempelt werden, sofern ein Beschluss vorliegt.
 
§9 Die Mitwirkung in der Selbstverwaltung der Studierendenschaft
 
1. Die Mitwirkung als Referentin des AAR in der Selbstverwaltung der Studierendenschaft ist grundsätzlich ehrenamtlich.
2. Die Referentinnen bekommen eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 360€ im Monat.
 
§10 Sitzungen des Autonomem AusländerInnen Referats
 
1. Die Mitglieder des AAR tagen unabhängig vom AStA Plenum und haben das Recht im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, der HWVO und der Satzung der Studierendenschaft eigene Beschlüsse zu fassen.
2. Referentinnen des AAR haben das Recht auf AStA-Sitzungen teilzunehmen.
 
§11 Inkrafttreten
 
Diese Geschäftsordnung tritt mit Ablauf des Tages in Kraft, an dem sie auf der Vollversammlung der ausländischen Studierenden beschlossen wurde.
Die Geschäftsordnung wird durch Aushang und in den Mitteilungen der Studierendenschaft umgehend veröffentlicht.
Die Geschäftsordnung bleibt in Kraft, bis sie geändert oder durch eine neue Geschäftsordnung ersetzt wird.
 
 
 
Beschlossen auf der Vollversammlung der ausländischen Studiereden am 13.07.2023
 
Bochum, den 13.07.2023


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Wahlordnung des Autonomen AusländerInnen Referats


§1 Geltungsbereich
1. Diese Wahlordnung gilt für alle Wahl-Vollversammlungen (WVV) des Autonomen AusländerInnenreferats, auf denen eine Wahl und/oder eine Abwahl von Referentinnen stattfindet oder Änderungen der Geschäftsordnung oder der Wahlordnung erfolgen.
2. Das Plenum des Autonomen AusländerInnen Referats besteht aus allen eingeschriebenen ausländischen Studierenden der Ruhr-Universität Bochum.
§2 Wahlgrundsätze
1. Die Wahlen des AAR finden frei, gleich und demokratisch statt. Geheime Wahlen finden dann statt, wenn dies vom Plenum gewünscht ist oder die Abstimmung im Rahmen einer Abwahl einer oder mehrerer Referentinnen stattfindet.
2. Wahlberechtigt sind alle anwesenden ausländischen Studierenden. Als ausländische Studierende gelten die Mitglieder der Studierendenschaft, die als Ausländerinnen eingeschrieben sind.
3. Wählbar sind alle anwesenden eingeschriebenen ausländischen Studierende der Ruhr-Universität Bochum. Zur Wahrung dieses Grundsatzes muss jede Kandidatin eine gültige Studienbescheinigung vorweisen. Die Studienbescheinigung wird dabei nicht archiviert, sie wird lediglich zur Kenntnis genommen.
4. Zweithörerinnen sowie Gasthörerinnen an der Ruhr-Universität Bochum und sind weder wahlberechtigt noch wählbar.
5. Die Wahl, Abwahl oder Neuwahl von Referentinnen findet auf den Wahlvollversammlungen des AAR statt.
3 § Vorbereitung und Durchführung der Wahlen
1. Die Wahlvollversammlung wird durch das autonome AusländerInnen Referat einberufen und ist zwei Wochen (14 Tage) im Voraus durch Aushang mit einer Tagesordnung an geeigneter Stelle öffentlich bekannt zu geben. Außerdem muss der Termin auf der Homepage des AAR bekanntgegeben werden.
2. Wahlvollversammlungen finden nur im Semester, nicht in den Semesterferien statt.
3. Kandidatinnen können sich außerhalb der Wahlvollversammlung, auch schriftlich per
E-Mail an das AAR zur Wahl aufstellen lassen.
4. Die Wahlvollversammlung muss einmal in Jahr einberufen werden.
5. Eine Anwesenheitsliste ist für jede Vollversammlung nötig.

6. Die Leitung der Sitzung erfolgt durch ein Mitglied des Autonomen AusländerInnen Referates. Sofern keine Referentin die Leitung übernehmen will, wird eine Sitzungsleitung unter der Bedingung einer einfachen Mehrheit durch Beschluss der Vollversammlung gewählt.
7. Über die Sitzung ist ein Protokoll zu führen. Die Protokollführung übernimmt eine Referentin. Sofern keine Referentin die Protokollführung übernehmen kann, wird die Protokollführung unter der Bedingung der einfachen Mehrheit durch Beschluss der Vollversammlung gewählt. Das Protokoll ist von der Sitzungsleitung und der Protokollführung zu unterzeichnen.
§4 Stimmauszählung
1. Die Auszählung der Stimmen erfolgt unmittelbar nach dem Wahlgang durch die Wahlleitung und wird von der Protokollführung festgehalten.
2. Das Protokoll enthält Abstimmungsergebnisse und wird am Ender der Wahlvollversammlung verlesen und vom Plenum bestätigt.
3. Unmittelbar nach der Auszählung verkündet die Wahlleitung das Wahlergebnis und bestätigt somit die Wahl der Referentinnen.
§5 Wahlniederschrift
1. Das Protokoll gibt den Verlauf der Wahlvollversammlung in schriftlicher Form wieder.
2. Das Protokoll ist so zu gestalten, dass Sachdiskussionen und Ergebnisfindungen für
die Öffentlichkeit transparent nachvollziehbar sind.
3. Die Protokollantin wird vom Plenum festgelegt und darf, neben ihrer Funktion als
Protokollantin, nicht als Kandidatin auf das Amt einer Referentin antreten
4. Das Protokoll muss mindestens enthalten:
a. Die Namen der Stimmberechtigten, der anwesenden Referentinnen und der
Protokollantin, sowie der Sitzungsleitung.
b. Die Namen der Kandidatinnen für die einzelnen Wahlgänge und die Zahl der Stimmen,
die sie bekommen haben
c. Die Namen der Wahlleitung, sowie besondere Vorkommnisse während der Wahl
d. Datum und Dauer (Uhrzeit) der Sitzung oder Vollversammlung
e. Die Tagesordnungspunkte
f. Alle behandelten Themen, gestellte Anträge und Beschlüsse
g. Alle Abstimmungsergebnisse

§ 6 Änderung oder Neufassung der Wahlordnung
Zur Änderung oder Ergänzung der Wahlordnung ist eine 2/3-Mehrheit des anwesenden Plenums auf einer Wahlvollversammlung notwendig.
Die Wahlordnung ist jedem Mitglied des ARR Pelnums zugänglich zu machen.
Die Wahlordnung tritt am Tage der Zustimmung der AAR Wahlvollversammlung unverzüglich in Kraft.
Diese Wahlordnung bleibt so lange in Kraft, bis die ARR Wahlovollversammlung eine verbesserte Wahlordnung beschließt. Dies gilt auch in dem Fall, dass keine Referentin mehr im Amt verbleibt.



Wahlvollversammlung zum Autonomen AusländerInnenReferat im AStA der Ruhr-Universität

 

Leitung: Elias Vennewald Protokoll: Gaston Mbakop

Anwesenheit:

6 Mitglieder waren anwesend: 
Rongtao Yang
Helin Cebe
Rajae Yahyaoui
Mounir El Ghoulbzouri 
Minh Dieu Le
Gaston Mbakop

Tagesordnungspunkte:

1. Bericht:

Folgende Aktivitäten werden am kommenden Semester durchgeführt:
-Interkulturelle Aktivitäten 
-Zusammen Arbeit mit Kultur Kaffee 
-Orientierungskurse 
-Vortrag über Rassismus 

2.Entlastung der ReferentInnen*

  3 ehemaligen Referentinnen wurden entlastet: 6 Stimmen, keine Enthaltung, keine Gegenstimme
• Nejla Djikezi
• Yue Zhao
• My Anh Vo

3. Beschluss neu Geschäft-und Wahlordnung

Alle Mitglieder sind mit der Änderung oder Neufassung der Wahlordnung: 6 Stimmen, keine Enthaltung, keine Gegenstimmen

4. Sonstiges

Durchführung der Wahl

 

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Einladung zur Wahlvollversammlung

 

Wahl zum Autonomen AusländerInnenReferat im AStA der Ruhr-Universität für das Jahr 2023

Gemäß der Wahlordnung für die Wahl des Autonomen AusländerInnenReferates im AStA der Ruhr-Universität Bochum wird hiermit bekannt gegeben:

Die Wahlvollversammlung zum Autonomen AusländerInnenReferat im AStA der Ruhr-Universität findet in der Zeit vom

14. Juli 2023 statt.


Die Wahl findet um 18.00 Uhr  
Wahlort: SH083 - AAR Raum

Es werden 7 Mitglieder für das AAR gewählt.

Tagesordnungspunkte:

-Begrüßung

-Festlegung Protokollant*in

-Festlegung Wahlleitung

-Durchführung der Wahl

-Sonstige

 

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Einladung zur Vollversammlung der ausländischen Studierenden der RUB

 

Am Donnerstag den 13.07.2023 um 19:00 Uhr findet online eine Jahresvollversammlung statt.

 

Tagesordnungspunkte:

-Begrüßung

-Festlegung Protokollant*in

-Berichte

-Entlastung der Referent*innen

-Beschluss neuer Geschäftsordnung und neuer Wahlordnung

-Sonstige

Anmeldung per Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

 

Anträge zur Tagesordnung können bis zum 06.07.2023 beim AAR (Autonomes Ausländerinnen Referat) per Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) gestellt werden.

 

 

 

 


Sunday Kizz (kostenlos)

 


Was:
->17-21 Uhr: Praktika mit DJ Lion Yakuza – (Kizomba, Urban Kiz, Semba, Tarraxihna, Kompa, Zouk).
Termin:
-> 16.10.2022


Wo:
->AZ (AusländerInnen-Zentrum: hinterer Raum des KulturCafés).
Universitätsstarße 150, 44801 Bochum.

Keine Anmeldung notwendig.
Bitte bringt euch gerne eure eigene Verpflegung mit. Kein Verkauf von Speisen und Getränken vorhanden.

 

Ihr seid alle herzlich willkommen.
Wir freuen uns auf euch. 

 


 

Digitaler Vortrag zum Thema: Antidiskriminierungs- und Antirassismusdebatten

Wann: 13.06.2022

Uhrzeit: 18:00 Uhr 

Wo: Zoom 

Anmeldung per Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., Betreff: NAME DER VERANSTALTUNG

 


Hallo ihr Lieben,

am Sonntag wird es den ersten von 3 kostenlosen Kizomba Workshops geben ????
Danach wird von 17-21 Uhr ein Practica stattfinden um das Gelernte zu Üben ????????

Für den Workshop reicht eine Anmeldung an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

https://www.facebook.com/events/592348285311844/592348295311843/?active_tab=about


Wenn ihr nur zur Practica kommen möchtet, ist gar keine Anmeldung notwendig ☺️


See you on sunday ????

  

 


 

 

 

 

 


 

 


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++++ Aktuell ist es möglich auch online per E-Mail einen Hilfsfonds-Antrag zu stellen. Bitte hier klicken für weitere Informationen. 
 

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Die neu gewählten AAR-ReferentInnen zu den Wahlen des Autonomen AusländerInnenReferat im AStA der Ruhr-Universität für das Jahr 2020.

  1. Helin Altunkilic   
  2. Nejla Djikezi 
  3. Mounir El Ghoulbzouri
  4. Gaston Mbakop 
  5. My Anh Vo 
  6. Yue Zhao
  7. Rajae Yahyaoui

 

 

 

Bitte beachtet unseren aktuellen Sprechzeiten in der vorlesungsfreien Zeit: https://aar-bochum.de/sprechzeiten.html 

 

 

 

 

Universitätsstr. 150

44801 Bochum

StudentInnenhaus 083

E-mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Tel: 0234/32-26901

 

AN ALLE ERSTIS

SPRACHKURSE

MITWIRKEN BEI DEN VERANSTALTUNGEN

Das AusländerInnenreferat ist ein autonomes referat des AStA der Ruhr-Universität Bochum.

Durch seine Autonomie setzt es sich für eine gute Gestaltung der Freizeit ausländischer StudentInnen aus aller Welt an der Ruhr-Uni ein. Das Programm erstreckt sich von kulturellen Veranstaltungen bis hin zu politischen Engagement der Studierenden.

Wir bieten in Zusammenarbeit mit dem AStA deutsche Sprachkurse von der Grundstufe I bis Mittelstufe I an, die den ausländischen Studierenden oder künftigen StudienbewerberInnen in Bochum dabei helfen sollten, das Erlernen der deutschen Sprache zu erleichtern. Das Programm dieser Kurse ist im Referat zu bekommen.

Es werden ab und zu internationale Veranstaltungen, Podiumsdiskussionen mit anderen Referaten des AStA organisiert, die sowohl sozial als auch politisch orientiert sind. Durch euer Engagement erreichen wir unser Ziel: ein starkes und engagiertes autonomes Referat.